Beratung
IV-Rente: Ist die frühere Pensionskasse zuständig?
| «Ich habe so starke Rückenbeschwerden, dass ich meine Arbeit aufgeben musste. Die Pensionskasse sagt nun, dass nicht sie für eine IV-Rente zuständig sei, sondern die des ehemaligen Arbeitgebers. Ist das korrekt?»
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