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09.05.2017
Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem Sie zum ersten Mal wegen Rückenbeschwerden arbeitsunfähig wurden. Die Pensionskasse, bei der Sie damals versichert waren, muss die IV-Rente zahlen.
Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem Sie zum ersten Mal wegen Rückenbeschwerden arbeitsunfähig wurden. Die Pensionskasse, bei der Sie damals versichert waren, muss die IV-Rente zahlen.
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