Beratung
Unfall kurz vor Stellenantritt: Muss der neue Arbeitgeber Lohn zahlen?
«Ich habe meine jetzige Stelle gekündigt und für einen neuen Job unterschrieben. Er ist auf vier Monate befristet. Nun hatte ich einen Unfall und bin arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung meines Betriebs zahlt 80 Prozent des Lohns. Die neue Stelle werde ich erst mit rund zwei Wochen Verspätung antreten können. Habe ich trotzdem ab Vertragsbeginn Anspruch auf Lohn?»
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