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Gesundheitstipp 10/2024
09.10.2024
Ja. Bei den Abfindungen, die von der EFA-Stiftung an Asbestopfer ausgerichtet werden, handelt es sich um Schmerzensgelder, nicht um Schadenersatz für ausfallendes Einkommen. Schmerzensgeld beziehungsweise Genugtuungsleistungen müssen nicht als Einkommen versteuert werden, sondern nur als Vermögen. Das Entschädigungsreglement der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer können Sie im Internet einsehen.
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