Unfall: Bekomme ich erst ab dem dritten Tag Lohn?
«Ich hatte einen Unfall und bin seither arbeitsunfähig. Auf der Lohnabrechnung ist das Taggeld erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall aufgeführt. Mein Arbeitgeber sagt, für die ersten beiden Absenztage habe ich keinen Lohn zugut. Ist das korrekt?»
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