Wer Steuern sparen will, sollte einen Blick auf seine Arztkosten in der Vergangenheit werfen. Denn viele Behandlungen bei Krankheit und Unfall darf man von den Steuern abziehen, wenn sie «zur Erhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit» dienen. So steht es im Kreisschreiben Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung und in Merkblättern der kantonalen Steuerbehörden. Diese zeigen, welche Kosten abziehbar sind. Die wichtigsten s...