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Nein, es besteht keine Zahlungspflicht. In der Regel unterstützen die Krankenkassen jedoch das Einholen einer zweiten Meinung vor einer Operation und bezahlen den Arzt anstandslos. Sprechen Sie das Vorgehen aber unbedingt mit Ihrer Kasse ab. Beachten Sie: Wenn Sie in der Grundversicherung das Hausarztmodell gewählt haben, brauchen Sie auch fürs Einholen einer Zweitmeinung eine Überweisung Ihres Hausarztes.
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