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23.01.2023
Ja. Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen der CSS gilt jeder Vertrag über eine Krankenzusatzversicherung als separater Vertrag. Ist eine Prämienerhöhung angekündigt, können Versicherte nur den jeweils betroffenen Vertrag auf das Ende des laufenden Jahres kündigen. Alle anderen Zusatzversicherungen können Sie nur unter Einhaltung der vertraglichen Fristen und Termine kündigen. Kündigungstermin ist in der Regel Ende Jahr, die Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate. Das bedeutet: Diese Versicherungen müssen Sie spätestens Ende September kündigen.
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