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Gesundheitstipp 03/2024
20.03.2024
Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von Zahnunfällen nur, wenn die verunfallte Person nicht durch die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert ist. Und auch bei der Krankenkasse gilt: Versicherte sind bei einem Unfall beweispflichtig. Das heisst: Sie müssen den Unfallhergang belegen können.
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