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Gesundheitstipp 12/2019
11.12.2019
Nein. Ihre ehemalige Lebensgefährtin darf selbst über den Eingriff entscheiden, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Auf Ihren Wunsch hin muss sie Sie allerdings anhören und informieren. Sie dürfen auch vom Zahnarzt Informationen einholen über die Behandlung.
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