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Gesundheitstipp 10/2024
09.10.2024
Krankenkassen und Ärzte können vereinbaren, dass die Rechnungen direkt zur Kasse gehen. Die Kasse bezahlt sie dann und lässt dem Patienten die Rechnung mit einer Abrechnung zukommen, in der die Franchise und der Selbstbehalt berücksichtigt sind. Patienten müssen aber vom Arzt immer zusätzlich eine Kopie der Rechnung erhalten, damit sie diese kontrollieren können.
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