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Nein. Ihr Arbeitgeber darf auf seine Kosten eine Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahl verlangen, wenn er am Wahrheitsgehalt des Zeugnisses Ihres Arztes zweifelt. Der Vertrauensarzt darf Ihrem Chef aber nur mitteilen, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind und in welchem Umfang. Die Mitteilung der Diagnose ist nicht zulässig. Falls Sie sich weigern, sich zusätzlich untersuchen zu lassen, und der Arbeit fernbleiben, muss Ihnen der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen.
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