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18.05.2023
Ja. Im Alter von 50 bis 69 Jahren zahlt die Grundversicherung alle zehn Jahre eine Darmspiegelung. Die Versicherten müssen sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Ausnahme: Findet der Untersuch im Rahmen eines Früherkennungsprogramms statt, müssen die Patienten keine Franchise zahlen. Solche Programme gibt es zurzeit in den Kantonen Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.
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