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Ja. Die Unfallversicherung muss den Sachverhalt abklären und die notwendigen Beweise beschaffen können. Versicherte haben eine Mitwirkungspflicht. Das heisst: Sie müssen sich den Abklärungsmassnahmen unterziehen, damit die Versicherung ihre Leistungspflicht prüfen kann. Wollen Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie bei diesen von der Versicherung angeordneten medizinischen Untersuchungen mitmachen.
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