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Gesundheitstipp 04/2024
13.04.2024
Letzte Aktualisierung:
17.04.2024
17.04.2024
Nein. Wer nach Erreichen des AHV-Alters weiterhin mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist bei der betrieblichen Unfallversicherung nach wie vor sowohl für Berufs- als auch für Freizeitunfälle versichert. Das müssen Sie der Krankenkasse nicht von sich aus mitteilen.
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