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Zuständig ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers, bei dem Sie vor dem Unfall zuletzt gearbeitet haben. Sie zahlt Ihre Arztkosten und ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent Ihres versicherten Lohns. Bei mehreren Teilzeitstellen ergibt sich der versicherte Verdienst aus dem Gesamtlohn – also aus der Summe der Löhne aller Jobs.
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