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12.10.2023
Ja. Ihre Krankenkasse muss die unfallbedingten Behandlungs- und Heilungskosten übernehmen. Franchise und Selbstbehalt wird sie Ihnen in Rechnung stellen. Diese Kosten können Sie wie alle übrigen finanziellen Unfallfolgen gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel der Sachschaden an Ihrem Velo und Ihren Kleidern sowie ein Schmerzensgeld.
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