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Gesundheitstipp 06/2023
14.06.2023
Nein. Die Unfallversicherung bezahlt zwar die ersten zwei Tage nach dem Unfall nicht. Deshalb haben Sie dafür keine Taggelder erhalten. Aber: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für diese zwei Tage mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen. Das gilt auch für Angestellte im Stundenlohn.
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