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Gesundheitstipp 12/2020
09.12.2020
Ja. Solange strittig ist, ob die Krankenkasse oder die Unfallversicherung die Kosten übernehmen muss, hat vorerst die Krankenkasse die Arzt- und Spitalkosten zu bezahlen. Sie kann die Kosten dann immer noch vom Unfallversicherer zurückverlangen.
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