Inhalt
11.06.2021
Nein. Da Sie zum Zeitpunkt Ihres Unfalls bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert waren, muss diese für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen zahlen – allerdings nicht die Kasse, der Sie damals angeschlossen waren, sondern diejenige, bei der Sie jetzt versichert sind. Da die Kasse leistungspflichtig ist, fallen für Sie Franchise und Selbstbehalt an.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden