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30.07.2019
Nein. Für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen muss diejenige Versicherung aufkommen, die damals die Unfallkosten übernehmen musste. Falls Ihnen die Versicherung den ablehnenden Entscheid nicht mit einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt hat, müssen Sie zuerst eine solche verlangen. Dagegen können Sie dann innert 30 Tagen Einsprache erheben.
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