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Gesundheitstipp 10/2023
11.10.2023
Letzte Aktualisierung:
12.10.2023
12.10.2023
Nein. Ihr Sohn ist bei der Krankenkasse obligatorisch für die Heilungskosten versichert. Diese Leistungen dürfen nicht wegen eines Selbstverschuldens gekürzt werden. Das gilt sogar dann, wenn sich jemand grobfahrlässig oder zu waghalsig oder unvernünftig verhalten hat.
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