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14.12.2023
Nein. Der Betrieb muss die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen aber so gestalten, dass deren Gesundheit und die des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Schwangere haben bei hauptsächlich stehender Tätigkeit ab dem vierten Schwangerschaftsmonat alle zwei Stunden eine zusätzliche zehnminütige Pause zugut.
Und ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat müssen stehende Tätigkeiten auf insgesamt vier Stunden pro Tag beschränkt werden. Kann der Betrieb für die restliche Arbeitszeit keine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten, müssen betroffene Arbeitnehmerinnen nur vier Stunden arbeiten, für das restliche Arbeitspensum haben sie 80 Prozent des Lohns zugut.
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