Inhalt
Nein. Gekauft ist gekauft. Es gibt vom Gesetz her grundsätzlich keine Möglichkeit, einen gekauften Artikel bei Nichtgefallen zurückzugeben. Ausnahme: Die Ware ist mangelhaft. Das ist hier nicht der Fall – die Matratze ist nur für Ihren Rücken nicht geeignet.
Hat Ihnen der Verkäufer im Kaufvertrag kein Rückgaberecht zugesichert, sind Sie deshalb auf sein freiwilliges Entgegenkommen angewiesen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden