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Gesundheitstipp 05/2022
07.05.2022
Letzte Aktualisierung:
11.05.2022
11.05.2022
Ja. Die Krankenkassen sind nicht von Gesetzes wegen verpflichtet, Ratenzahlungen zu bewilligen. Sie dürfen für ihren zusätzlichen Aufwand Zuschläge verlangen. Diese dürfen aber nicht höher sein als der effektive Mehraufwand durch Ratenzahlungen.
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