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Gesundheitstipp 10/2023
11.10.2023
Letzte Aktualisierung:
12.10.2023
12.10.2023
Ja. Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssen nicht zwingend pflegebedürftig sein und können trotzdem in eine Pflegestufe eingeteilt werden – zum Beispiel, wenn die Pfleger ihnen Medikamente verabreichen müssen. Den Betrag von Fr. 9.60 pro Tag, den das Altersheim Ihrer Mutter in Rechnung gestellt hat, übernimmt aber die Krankenkasse.
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