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Gesundheitstipp 12/2021
15.12.2021
Ja. Die Krankenkassen erheben die Franchise für jedes Kalenderjahr. Massgeblich ist nicht der Zeitpunkt, in dem der Arzt eine Behandlung verordnet hat, sondern das jeweilige Behandlungsdatum. Das bedeutet: Dauert die Behandlung beim Physiotherapeuten über den Jahreswechsel hinaus, müssen Sie sich die Franchise zweimal anrechnen lassen.
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Kostenbeteiligung
Da nicht das Rechnungsdatum oder das Datum, an dem Sie eine Arztrechnung der Krankenkasse einreichen, sondern das Behandlungsdatum massgebend ist, fallen die Kosten für Behandlungen im Jahr 2021 unter die Franchise und den Selbstbehalt 2021. Wenn Sie im letzten Jahr die ganze Franchise und den jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken ausgeschöpft haben, muss Ihre Krankenkasse die Arztkosten somit vollumfänglich übernehmen. Haben Sie nur die Franchise ausgeschöpft, müssen Sie sich noch mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen.
Frau
Ich hatte letztes Jahre Behandlungen. Die Rechnungen leider erst dieses Jahr eingereicht. Ist es korrekt, dass die für Franchise dieses Jahr verlangt wird oder währen die 10% richtig, da es sich um 2021 handelt.