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Ja. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über versicherungsrechtliche Fragen aufzuklären. Setzen sie ein Medikament ein, von dem bekannt ist, dass es die Krankenkasse nicht zahlt, müssen sie ihre Patienten informieren. Im Zweifel müssen Ärzte den Patienten zumindest raten, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen – bei teuren Behandlungen erst recht. Gut zu wissen: Kassenpflichtige Medikamente sind auf einer Liste aufgeführt: zu finden auf www.bag.admin.ch.
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