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Gesundheitstipp 04/2022
13.04.2022
Ja. Sie müssen die ausstehenden Prämien nachzahlen – auch wenn der Fehler bei der Krankenkasse lag. Der Anspruch der Kasse auf ausstehende Beiträge erlischt erst fünf Jahre nach dem Jahr, für welches die jeweiligen Beiträge geschuldet waren.
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