Inhalt
Gesundheitstipp 11/2023
08.11.2023
Nein. Wer in die Schweiz zieht, ist ab dem ersten Tag gegen Krankheit versichert. Ihr Mann muss sich aber innert dreier Monate nach der Einreise bei einer Kasse anmelden. Verpasst er diese Frist, ist er erst dann versichert, wenn er einer Krankenkasse beigetreten ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden