Inhalt
Ja. Sie kündigen Ihrem Mieter wegen dringenden Eigenbedarfs, deshalb ist die Kündigung zulässig. Eigenbedarf liegt nämlich auch dann vor, wenn nicht der Vermieter selber, sondern ein naher Verwandter von ihm auf die Wohnung angewiesen ist. Beachten Sie aber: Der Mieter könnte nach der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde noch eine Erstreckung verlangen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden