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Nein. Die Diagnose Ihres Arztes geht den Arbeitgeber nichts an. Hat Ihr Chef begründete Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Zeugnisses, kann er eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Betriebs verlangen. Aber auch dieser darf dem Arbeitgeber die Art der Krankheit nicht bekanntgeben. Er darf nur mitteilen, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bei einer Teilarbeitsunfähigkeit darf er nähere Angaben zur zumutbaren Arbeitsleistung machen. Und mitteilen, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt. Die Kosten für die vertrauensärztliche Untersuchung muss der Betrieb zahlen.
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