Inhalt
Ja. Arbeitgeber müssen den Lohn im Krankheitsfall während mindestens drei Wochen weiterzahlen – abhängig vom Dienstalter und der jeweiligen kantonalen Gerichtspraxis. In Bern ist dies in der «Berner Skala» geregelt. Danach haben Angestellte im zehnten Dienstjahr bei Krankheit Anspruch auf bis zu vier Monate Lohn. Mehr muss der Betrieb nicht zahlen. Wichtig: Der Lohnanspruch bei Krankheit beginnt im folgenden Dienstjahr wieder von neuem.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden