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Ja. Ein Wechsel der obligatorischen Grundversicherung ist immer auf Anfang des folgenden Kalenderjahres möglich. Alle an Ihrem Wohnort tätigen Krankenkassen müssen Sie ohne Vorbehalt und Wartefrist aufnehmen – unabhängig davon, wie krank Sie sind. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Bei der neuen Kasse können Sie sich auch noch im Dezember anmelden. Einen Prämienvergleich finden Sie auf www.priminfo.ch.
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