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Ja. Eine fristlose Entlassung ist dann zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundamental gestört ist. Nach einer Tätlichkeit gegenüber einem Mitarbeiter muss der Arbeitgeber diesen schützen. Die fristlose Kündigung ist daher rechtens. Davor schützt Sie Ihre Krankheit nicht: Angestellte, die krankheits- oder unfallbedingt vollständig oder zum Teil arbeitsunfähig sind, geniessen zwar eine Zeitlang Schutz vor einer ordentlichen Kündigung. Eine fristlose Entlassung ist aber jederzeit möglich.
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