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23.01.2023
Ja. Die Voraussetzungen für verbilligte Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich – abhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen sowie den familiären Verhältnissen. Im Aargau sind Paare, die seit mindestens zwei Jahren gemeinsam einen Haushalt führen oder mit gemeinsamen Kindern leben, Ehepaaren gleichgestellt. Folge: Auch die finanzielle Situation des Partners wird beim Berechnen der Prämienverbilligung berücksichtigt.
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