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Gesundheitstipp 10/2021
13.10.2021
Nein. Seit Januar dieses Jahres ist diese Frist nur noch in ganz bestimmten Fällen erstreckbar. Zum Beispiel dann, wenn jemand schwer verletzt im Spital liegt – jedoch nicht, wenn jemand aus psychischen Gründen nicht in der Lage ist, innert 30 Tagen Stellung zu nehmen.
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