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Ja. Tritt eine invalide Person in das Rentenalter ein, erhält sie weiterhin eine Invalidenrente von der Pensionskasse. Ein Wechsel zu einer Altersrente findet nicht statt. Daher ist in einem solchen Fall kein Barbezug der Altersrente möglich. Lediglich im Bereich der überobligatorischen beruflichen Vorsorge können Pensionskassen laufende IV-Renten durch Altersrenten ablösen und bei Erreichen des Rentenalters einen Kapitalbezug gewähren. Massgeblich ist das jeweilige Reglement.
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