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18.03.2022
Ja. Die meisten Pensionskassen ersetzen die Invalidenrenten bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters durch Altersrenten. Die überwiegende Zahl der Invalidenrenten der zweiten Säule basiert auf dem vor Eintritt der Invalidität versicherten Lohn. Die Altersrente hingegen beruht auf dem angesparten Alterskapital. Aus diesem Grund kann sie tiefer ausfallen als die Invalidenrente.
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