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Ja. Solche nicht dringlichen Termine müssen Sie in der Freizeit wahrnehmen. Bei Impfungen handelt es sich um präventive Massnahmen, die Arbeitnehmer problemlos verschieben können. Anders wäre es bei einem dringlichen Arzttermin infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber während der Arbeitszeit die notwendige freie Zeit gewähren.
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