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Ihre Krankenkasse kann die Zahlung nur verweigern, sofern sie diesen Fall in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich so festgehalten hat. Im Hausarztmodell ist der vom Versicherten gewählte Hausarzt erster Ansprechpartner – ausgenommen bei Notfällen. Der Hausarzt entscheidet dann, ob der Beizug eines Spezialisten notwendig ist. Wer dies missachtet, muss bei einigen Kassen damit rechnen, dass sie die Kostenübernahme für den Spezialarzt ablehnen. Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse nach, ob dies der Fall ist.
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