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Ja. Zwar muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz einer Krankenkasse anschliessen. Es gibt aber Ausnahmen: Etwa, wenn der Wechsel zur obligatorischen Grundversicherung eine Verschlechterung der Leistungen zur Folge hätte – sei es beim Versicherungsschutz oder bei der Kostendeckung. Zudem muss die Person eine ausländische private Versicherung haben und aufgrund ihres Alters (mindestens 55 Jahre) oder ihres Gesundheitszustands in der Schweiz kaum eine Zusatzversicherung zu tragbaren Bedingungen abschliessen können.
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