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Ja. Wer sich später als drei Monate nach der Einreise anmeldet, ist erst ab dem Datum des Eintritts in die Krankenkasse versichert. Das heisst: Arzt- und Spitalrechnungen müssen Sie bis zur Anmeldung selber zahlen. Grundsätzlich gilt: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme bei einer Krankenkasse anmelden. Die Versicherung gilt dann rückwirkend auf den Zeitpunkt des Zuzugs in die Schweiz.
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