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Nein. Zwar übernimmt die Unfallversicherung nach einem Unfall bei Verletzten zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung Sachschäden. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn die beschädigte Sache zur Unterstützung eines Körperteils oder einer Körperfunktion dient – also zum Beispiel eine Brille oder ein Hörapparat. Das ist bei einem Handy jedoch nicht der Fall.
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