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Gesundheitstipp 05/2023
17.05.2023
Nein. Eine Krankheit darf nur dann im Arbeitszeugnis erwähnt sein, wenn sie lange dauerte und einen grossen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Angestellten hatte. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb können Sie ein korrigiertes Schlusszeugnis verlangen, das keinen Hinweis auf die Krankheit enthält.
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