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Gesundheitstipp 04/2021
14.04.2021
Ja. Sie haben zwar ein Recht auf Einsicht in Ihre Akten. Enthalten die Akten Gesundheitsdaten, deren Bekanntgabe sich für Sie gesundheitlich nachteilig auswirken könnte, kann die IV-Stelle aber verlangen, dass Sie einen Arzt nennen, der die Akten erhalten soll. Dieser muss Ihnen Einsicht gewähren und das Gutachten mit Ihnen besprechen.
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