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Gesundheitstipp 02/2020
19.02.2020
Letzte Aktualisierung:
12.03.2020
12.03.2020
Nein. Nur eine Notfallbehandlung würde den Dringlichkeitszuschlag rechtfertigen. Sie waren aber während der regulären Sprechstunden in der Permanence. Und Sie wurden auch nicht vor allen anderen Patienten behandelt.
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