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Gesundheitstipp 06/2020
10.06.2020
Ja. Die Gültigkeitsdauer von Dauerrezepten ist kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Bern ist sie auf ein Jahr begrenzt, sofern keine Gültigkeitsdauer auf dem Rezept steht. Ihr Arzt sollte Ihnen deshalb ein neues Rezept ausstellen.
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