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Gesundheitstipp 05/2021
11.05.2021
Ja. In den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses haben Angestellte bei krankheitsbedingten Ausfällen keinen Lohn zugut – es sei denn, sie wurden von vornherein für mehr als drei Monate angestellt. Wer sich wegen Corona in Isolation begeben musste, erhält auch keine Erwerbsersatzentschädigung.
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