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Ja. Ärzte unterstehen zwar grundsätzlich dem Arztgeheimnis. Laut dem Strassenverkehrsgesetz ist es ihnen aber ausdrücklich erlaubt, Personen dem Strassenverkehrsamt zu melden, die sie wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder einer Sucht als fahruntauglich einschätzen. Falls Ihr Arzt eine solche Meldung macht, müssen Sie sich anschliessend einer Untersuchung unterziehen.
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